Versteigerungsbedingungen

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich. Der Versteigerer behält sich vor, Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerung wird in fremden Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung in EURO durchgeführt.
  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Ausruf. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei gleichen Geboten entscheidet das Los. In unklaren Fällen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals zum Ausruf zu bringen. Die unverbindlichen Mindeststeigerungen betragen:
    Von Bis Stufe
    50,- EUR 2,- EUR
    50,- EUR 100,- EUR 5,- EUR
    100,- EUR 500,- EUR 10,- EUR
    500,- EUR 1.000,- EUR 20,- EUR
    1.000,- EUR 1.500,- EUR 50,- EUR
    1.500,- EUR 10.000,- EUR 100,- EUR
    über 10.000,- EUR 500,- EUR
  3. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 20% des Zuschlagpreises zuzüglich einer Losgebühr von Euro 2,- pro Los und gesetzl. MwSt. (z. Zt. 19 %) auf die Nebenkosten. Versandkosten werden dem Käufer extra berechnet. Hierin sind Porto und Versicherung enthalten.
  4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über. Der Versand der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
  5. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner.
  6. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen und wird die Zahlung nicht sofort oder spätestens 14 Tage nach Zustellung der Rechnung geleistet oder wird die Annahme verweigert, so geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und die Lose können ohne weitere Benachrichtigung auf seine Kosten freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerung 1% Verzugszinsen pro angefangenen Monat zu berechnen.
  7. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen.
  8. Die Beschreibungen der Auktionslose erfolgen sorgfältig und nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtsinne dar. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Sammlungen und Sammellose sind grundsätzlich von Reklamationen ausgeschlossen.
  9. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen spätestens 10 Tage nach Übernahme, b.z.w. Zustellung mit den beanstandeten Marken beim Versteigerer eingehen. Lose und Marken müssen unverändert, d.h. in dem Zustand bei der Übergabe oder Zustellung sein, ansonsten ist die Reklamation ausgeschlossen. Als Veränderungen gelten ins besonders: Ablösen, Behandlung mit Wasser, Chemikalien etc. Die Kennzeichnung von Fälschungen durch Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung.
  10. Saalbieter - einschließlich Agenten und Kommissionäre - kaufen "wie besehen", und können nur versteckte Mängel reklamieren, nicht aber Schnitt, Zähnung, Stempel der Marken usw. Sammlungen und Sammellose sind grundsätzlich von Reklamationen ausgeschlossen.
  11. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer verjähren 12 Monate nach der Auktion.
  12. Schriftlich und telefonisch eingehende Kaufaufträge werden gewissenhaft und interessenwahrend nach den Steigerungssätzen (Ziff. 2), jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Gebote wie "bestens", "höchst", "auf alle Fälle" o.a. begründen keinen unbedingten Anspruch auf den Zuschlag.
  13. Auf Verlangen ist der Versteigerer verpflichtet, Namen und Anschrift des Käufers dem Einlieferer bekanntzugeben.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Hamburg.
  15. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Losen, die in der Versteigerung nicht abgesetzt wurden.
  16. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

Zuschlag der Lose

Zuschlag der Lose erfolgt gegen Höchstgebot, gemäß unserer Versteigerungsbedingungen. Das Aufgeld beträgt 20% vom Kaufpreis, zuzüglich einer Losgebühr von EUR 2,- pro Los. Auf die Provision wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% erhoben. Sogenannte "Bestens"-Gebote steigern wir nur zum dreifachen Ausruf.

Wir wollen Ihre Gebote interessewahrend vertreten! Bitte haben Sie darum Verständnis, wenn wir Auskünfte über bereits vorliegende Gebote nicht erteilen.

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Hans-Joachim Schwanke
DE 214723745
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